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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sustaineration GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Niels Christiansen

Neustadt 97 25813 Husum Telefon: 04841 7868239 E-Mail: mail@sustaineration.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE348381939

– im Folgenden „Sustaineration“ oder „Wir“ –

und

den Besucher*innen von https://dina-tool.de/registrierung/ die im Rahmen des unter § 4 beschriebenen Bestellvorgangs das Produkt und die Berechtigung zur Inanspruchnahme begleitender Dienste erwerben – im Folgenden „Kund*in“ oder „Sie“ –

abgeschlossen werden.

1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sustaineration und dem Kund*innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Die AGB können unter https://dina-tool.de/agb/ als PDF angezeigt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen von Kund*innen werden nicht anerkannt, es sei denn, Sustaineration stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2 Begriffsbestimmungen

(1) Unsere Webseiten sind unter www.sustaineration.com und www.dina-tool.de abrufbar.

(2) Der „Kund*innenbereich“ („Mein Konto“) auf unserer Webseite www.dina-tool.de ist durch Login mit dem im Zuge der Erstbestellung durch Kund*innen angegebene E-Mail-Adresse und dem persönlichen Passwort zugänglich.

(3) Das „Produkt“ oder die „Dina Plattform“ ist eine der in § 3 Abs. 1 aufgeführten Versionen einer IT-Plattform zur Verwaltung von Informationen im Bereich Nachhaltigkeit bzw. „Environment, Social, Governance“ (ESG), die online zur Verfügung gestellt und selbständig durch Kund*innen über einen Browser genutzt wird.

(4) „Updates“ sind Aktualisierungen des Produkts.

(5) „Upgrades“ sind zusätzliche Module für das Produkt.

(6) „Dienste“ meint die von uns begleitend zur Bereitstellung des Produkts angebotenen Beratungs- und Supportleistungen.

(7) „Nutzer*innen“ sind Mitarbeitende der Kund*innen.

3 Leistungsbeschreibung

(1) Die Dina Plattform ist in verschiedenen Versionen erhältlich.

(2) Die Dina Plattform wird Kund*innen im Abonnement zur Verfügung gestellt. Die Höhe der monatlichen Gebühr richtet sich nach der Version.

(3) Weitere Details zu entnehmen Sie bitte der detaillierten Leistungsbeschreibung unter www.dina-tool.de.

4 Vertragsschluss

(1) Das Einstellen unserer Produkte und Dienste auf der Webseite www.dina-tool.de stellt ein verbindliches Angebot an Kund*innen zum Abschluss eines Vertrages zu den in der jeweiligen Beschreibung angegebenen Bedingungen dar.

(2) Nach Auswahl des gewünschten Produkts und/oder der gewünschten Dienste werden Kund*innen aufgefordert, ihre persönlichen Daten, Unternehmensdaten und Zahlungsdetails anzugeben. Die verbindliche Annahme unseres Angebots erklären Kund*innen mit dem Betätigen der Schaltfläche „Vertrag abschließen“. Hierdurch kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Sustaineration und der/dem Kund*in zustande. Kund*innen sind nach Maßgabe des § 6 dieser AGB zur Zahlung verpflichtet.

(3) Gegenstand dieses Vertrages sind das Produkt und/oder die Dienste, welche in der Übersicht „Für Dina registrieren“ vor der Abgabe Ihrer verbindlichen Vertragsannahme aufgelistet sind. Unsere Leistungen hängen von Ihrer Produkt- bzw. Dienstauswahl ab. Einzelheiten ergeben sich aus der Produkt- bzw. Dienstbeschreibung auf der Webseite.

(4) Sustaineration bestätigt Kund*innen den Vertragsschluss per E-Mail. Die E-Mail gibt den wesentlichen Inhalt der Bestellung wieder. Die Abwicklung Ihrer Bestellung und die Übermittlung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlicher Informationen erfolgt – zum Teil automatisiert – per E-Mail. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

5 Dienste

(1) Kund*innen nutzen die Dina Plattform grundsätzlich selbstständig. Updates stellt Sustaineration Kund*innen innerhalb des Zeitraums des Abonnements ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.

(2) Sustaineration unterstützt Kund*innen durch diverse Beratungs- und Supportleistungen, wie Implementierungsarbeiten, Schulungen und andere in Verbindung mit der Dina Plattform stehenden Dienste, soweit Kund*innen die Berechtigung zur Inanspruchnahme dieser Dienste erworben hat.

(3) Details zu Art und Umfang der Beratungs- und Supportleistungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter www.dina-tool.de.

6 Zahlungsmodalitäten, Laufzeit und Preise

(1) Nach der Bestellung (siehe § 4 Abs. 2) sind Kund*innen dazu verpflichtet, die vereinbarte Abonnementgebühr für das Produkt zu entrichten. Die Zahlung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Von Kund*innen gebuchte Dienste werden separat abgerechnet.

(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

(3) Die monatliche Abonnementgebühr wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Für das zweite und folgende Jahre ist der Tag der Fälligkeit der Jahrestag des in Absatz 1 genannten Rechnungsdatums; die Rechnung kann im Kund*innenbereich auf der Dina Plattform abgerufen werden.

(4) Die Laufzeit eines Abonnements beträgt ein Jahr ab Rechnungsdatum und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie Ihr Abonnement nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende kündigen. Wenn Sie Ihr Abonnement kündigen, wird Ihr Konto am Ende der Laufzeit automatisch geschlossen. Weitere Hinweise zur Kündigung entnehmen Sie bitte § 11.

(5) Die Preise für die Dina Plattform, den verschiedenen Versionen sowie Dienste entnehmen Sie bitte dem Angebot auf unserer Webseite und der zum Bestellzeitpunkt gültigen Preisliste unter https://dina-tool.de/#preise. Sustaineration kann die Preise zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Ihr Abonnement automatisch verlängern würde, anpassen, wenn Sie mindestens drei (3) Monate vorher über Ihr Kund*innenkonto über die Preisanpassung in Kenntnis gesetzt wurden. Akzeptieren Kund*innen die Preisanpassung nicht, so stehen ihnen ein Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 zu.

(6) Kund*innen erklären sich damit einverstanden, dass sie Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form erhalten. Etwaige Beanstandungen einer Rechnung müssen rechtzeitig, das heißt vor dem Ende des Fälligkeitszeitraums (siehe Absatz 1 Satz 2), geltend gemacht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, gilt die Rechnung als genehmigt.

7 Rechte und Pflichten der*s Kund*in

(1) Der*die Kund*in ist berechtigt, die Dina Plattform im Rahmen des aktuellen Stands der Technik während der Laufzeit des Vertrags für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen, er*sie trägt jedoch die Kosten für Kauf und Wartung der für die Nutzung der Dina Plattform erforderlichen Geräte, Anschlüsse und Software. Kund*innen sind weiter berechtigt, alle Materialien, die auf Basis von den eigenen Inhalten erstellt wurden, auch nach Beendigung des Vertrags mit Sustaineration zu nutzen.

(2) Kund*innen sind berechtigt, den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sustaineration zu übertragen, wobei Sustaineration die Zustimmung nicht ohne angemessenen Grund verweigern darf.

(3) Kund*innen sind verpflichtet sich, die Dina Plattform nur gemäß diesen AGB und der schriftlichen Bedienungsanleitung (sofern diese besteht und dem*r Kund*in vorliegt) zu nutzen.

(4) Kund*innen verpflichten sich, jedwede Weitergabe der Zugangsdaten zur Dina Plattform an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sustaineration zu unterlassen. Kund*innen verpflichten sich, Sustaineration unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Unbefugte Zugriff auf die Dina Plattform haben könnten.

8 Rechte und Pflichten von Sustaineration

(1) Sustaineration verpflichtet sich, Kund*innen unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Werktags nach ihrer Bestellung, Zugang zur Nutzung der Dina Plattform zu gewähren; Samstag gilt insoweit nicht als Werktag. Hierzu übermittelt Sustaineration demr Kund*in sämtliche erforderlichen Nutzerkennungen.

(2) Sustaineration verpflichtet sich, jedwede Leistung im Zusammenhang mit der Dina Plattform sorgfältig auszuführen, etwaige Fehler unverzüglich zu beheben oder fehlerhaft erbrachte Leistungen zu wiederholen. Sustaineration ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmen einzusetzen.

(3) Sustaineration verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Dina Plattform Kund*innen 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von mindestens 97% im Jahresmittel zur Nutzung bereitsteht. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 9.

(4) Sustaineration ist berechtigt, Sicherungskopien des auf der Dina Plattform gespeicherten Inhalts von Kund*innen zu erstellen. Sollte der Inhalt der*s Kund*in durch Handlungen der*s Kundin vernichtet oder verändert werden und der*die Kund*in von Sustaineration verlangen, den vorherigen Inhalt wiederherzustellen, hat Sustaineration das Recht, der*m Kund*in den für die Wiederherstellung des Inhalts anfallenden Aufwand in Rechnung zu stellen.

(5) Sustaineration ist berechtigt, die Bereitstellung der Dina Plattform vorübergehend auszusetzen, sofern Kund*innen gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt oder Sustaineration berechtigten Grund zur Annahme hat, dass ein solcher Verstoß vorliegt.

(6) Sustaineration ist berechtigt, die Dina Plattform weiterzuentwickeln und zu verändern, wobei sich Sustaineration verpflichtet, Kund*innen bei einer wesentlichen Veränderung der bestehenden Funktionen vorher zu informieren. Dringend notwendige Änderungen, wie z. B. Sicherheitsupdates, sind keine wesentlichen Veränderungen im vorgenannten Sinn.

(7) Sustaineration ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen. Kund*innen sind hierüber zu informieren. Ihnen steht ein Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 zu.

(8) Sofern nicht anders vereinbart oder rechtlich erforderlich, ist Sustaineration berechtigt, den in der Dina Plattform verbleibenden Inhalt ders Kundin sechzig (60) Tage nach Beendigung des Vertrags zu vernichten.

9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Entgegen § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB haftet Sustaineration jedoch nicht verschuldensunabhängig im Fall eines bei Vertragsschluss vorhandenen Mangels. Sustaineration übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass Kund*innen mit Hilfe der Plattform einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreichen.

(2) Eine Einschränkung der Verfügbarkeit der Dina Plattform in den Grenzen des Service Levels (siehe § 9) ist vertragsgemäß und deshalb nicht Gegenstand der Mängelhaftung.

(3) Mangelbedingte Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr.

10 Kündigung

(1) Um zu kündigen, folgen Sie bitte den Anweisungen für die Kündigung im Kund*innenbereich der Dina Plattform.

(2) Jede Partei kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Jahrestag des Vertrags kündigen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der auf die Kündigung folgende Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrages, gerechnet ab dem Rechnungsdatum (siehe § 6 Abs. 1). Der Vertrag endet in diesem Fall an dem auf die Kündigung folgenden Jahrestag.

(3) Mit sofortiger Wirkung kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn die jeweils andere Partei die Bestimmungen des Vertrags wesentlich verletzt und die Pflichtverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behoben hat. Im Fall einer Kündigung des*r Kund*in aufgrund einer Vertragsverletzung von Sustaineration erstattet Sustaineration dem*r Kundin bereits geleistete Zahlungen, soweit sie sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.

(4) Kund*innen können den Vertrag im Fall einer Preisanpassung (siehe § 6 Abs. 5) bei Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen, falls Kund*innen die Preisanpassung nicht akzeptieren. Der Vertrag endet in diesem Fall an dem auf die Kündigung folgenden Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrages.

(5) Im Fall der Vertragsübertragung durch Sustaineration (siehe § 8 Abs. 7) sind Kund*innen berechtigt, binnen vierzehn (14) Tagen nach Kenntnisnahme von der Vertragsübertragung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall erstattet Sustaineration dem*r Kund*in bereits geleistete Zahlungen, soweit sie sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.

11 Haftung

(1) Sustaineration haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Sofern außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 von uns wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfen von Sustaineration, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(5) Sustaineration haftet nicht, wenn der Schaden auf eine Nutzung der Dina Plattform zurückzuführen ist, die im Widerspruch zu den Anweisungen in der Bedienungsanleitung steht.

12 Gewerbliche Schutzrechte

(1) Alle gewerblichen Schutzrechte an dem Inhalt, der von Kund*innen auf die Dina Plattform hochgeladen wird, bleiben das ausschließliche geistige Eigentum des*r Kund*in oder seines*ihres Lizenzgebers. Alle gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dina Plattform, einschließlich solcher, die auf Verbesserungsvorschlägen von Kund*innen beruhen, bleiben das ausschließliche geistige Eigentum von Sustaineration oder ihres Lizenzgebers.

(2) Kund*innen sind für den Inhalt der Dina Plattform verantwortlich und müssen sicherstellen, dass dieser weder Rechte Dritter verletzt noch gegen geltende Gesetze verstößt. Der*die Kund*in stellt Sustaineration von Ansprüchen frei, die gegen Sustaineration mit der Behauptung erhoben werden, dass der Inhalt der Dina Plattform Rechte Dritter verletze. Zudem sind Kund*innen verpflichtet sicherzustellen, dass Sustaineration von dem durch ihnr auf die Plattform eingestellten Inhalt Sicherungskopien anfertigen darf.

(3) Sustaineration ist verpflichtet, die Inhalte von Kund*innen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

(4) Sustaineration stellt den*die Kund*in von Ansprüchen frei, die gegen den*die Kund*in mit der Behauptung erhoben werden, dass die Nutzung der Dina Plattform – nicht der von Kund*innen hochgeladenen Inhalte – Rechte Dritter verletze, sofern Kund*innen Sustaineration umgehend schriftlich über die angebliche Rechtsverletzung in Kenntnis setzt, Sustaineration erlaubt, ihnsie zu verteidigen oder einen Vergleich mit Wirkung für den*die Kund*in abzuschließen und auf Anfrage von Sustaineration jegliche Informationen, Hilfestellungen und erforderlichen Berechtigungen auf Kosten von Sustaineration bereitstellt. „Dritter“ im vorgenannten Sinn ist nicht, wer zur gleichen Unternehmensgruppe wie der*die Kund*in gehört.

(5) Sollte Sustaineration Grund zur Annahme haben, dass die Dina Plattform gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird Sustaineration entweder auf eigene Kosten Rechte erwerben, die Kund*innen die weitere Nutzung der Dina Plattform ermöglichen, oder die Dina Plattform so modifizieren, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt, gleichzeitig aber die mit Kund*innen vereinbarten Spezifikationen beachten. Sollte letztere Option nicht zumutbar sein, kann Sustaineration den Vertrag nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 kündigen.

13 Änderungen dieser AGB

(1) Sustaineration ist berechtigt, Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang der von den Parteien zu erbringenden Leistungen, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind.

(2) Diese Änderungsbefugnis besteht nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Ein solch triftiger Grund ist gegeben, wenn durch unvorhersehbare, von Sustaineration weder veranlasste noch beeinflussbare Änderungen das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn infolge einer Gesetzesänderung eine Regelungslücke nach Vertragsschluss entstanden ist und durch diese Lücke zwischen Sustaineration und Kund*innen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen, die nur durch Änderung zu beseitigen sind.

(3) Die geänderten Bedingungen werden Kund*innen in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Kund*innen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts durch Kund*innen besteht ein Sonderkündigungsrecht, welches zum Inkrafttreten der geänderten Bedingungen greift. Sustaineration weist Kund*innen zu Beginn der Frist auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die hierfür vorgesehene Frist gesondert hin. Das Recht der Parteien zur Kündigung des laufenden Vertrages zwischen Sustaineration und dem*r Kund*in (siehe § 11 Abs. 2 dieser AGB) bleibt unberührt.

14 Schlussbestimmungen

(1) Falls eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags, soweit gesetzlich zulässig, vollständig wirksam und durchsetzbar. Die Parteien versuchen, im Wege nach Treu und Glauben geführter Verhandlungen unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien soweit wie möglich entsprechen.

(3) Der Vertrag enthält die vollständige Einigung und ersetzt alle vorhergehenden etwaig zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung der Dina Plattform.

(4) Setzt eine Partei eine Bestimmung des Vertrags nicht durch, so stellt dies in keiner Weise eine aktuelle oder zukünftige Verzichtserklärung hinsichtlich dieser Bestimmung dar. Verzichtserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden durch einen Einzelschiedsrichter nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Schiedsort ist Flensburg. Die Schiedssprache ist deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Stand: 09.11.2023